Beschäftigungssicherung und Entwicklung neuer Perspektiven

An die Stelle von betriebsbedingten Kündigungen tritt das Angebot zum Übergang in eine Transfergesellschaft. Die betroffenen MitarbeiterInnen wechseln auf der Grundlage des sog. "Dreiseitigen Vertrages" in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft. Hier haben sie die Chance, in einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten durch fachkundige Unterstützung aus der Transfergesellschaft heraus in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu wechseln.

Leistungsspektrum der Transfergesellschaft:
> Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung/Kein Status von Arbeitslosigkeit
> Fachkundige Unterstützung in der Trennungssituation
> Gezielte berufliche Neuorientierung
> Bewerbung aus bestehender Beschäftigung
> Wahrnehmung erforderlicher Qualifizierungsmaßnahmen
> Erprobung neuer Arbeitsfelder
> Systematische Zusammenführung mit neuen Arbeitgebern
> Unterstützung individueller Suchbewegungen
> Existenzgründungsberatung
> Gruppenworkshops
> Unterstützung in persönlichen Krisenzeiten
> Erhalt der Rechtsansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit

Für weitere Informationen, Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen selbst-
verständlich zur Verfügung.

Klaus Geisler

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Klaus Geisler

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