Berufliche Neuorientierung während der Kündigungsfrist

Die Einrichtung einer Transferagentur ist dann angezeigt, wenn die zu kündigenden MitarbeiterInnen noch bis zum Ende ihrer Kündigungsfrist im Unternehmen verbleiben. Die Angebote der Transferagentur werden während der Arbeitszeit wahrgenommen. Der Arbeitgeber hat dafür die Freistellung zu gewährleisten.

Leistungsspektrum der Transferagentur:
> Persönliche Beratung und Coaching
> Förderung der emotionalen Verarbeitung der Trennungssituation
> Potentialanalyse und Erfassung Bildungsbedarf
> Planung und Organisation von Weiterbildung
> Bewerbungstraining und Bewerbungsstrategie
> Arbeitgerberrecherche und Vermittlungsorganisation
> Existenzgründungsberatung
> Gruppenworkshops

Für weitere Informationen, Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen selbst-
verständlich zur Verfügung.

Klaus Geisler

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Klaus Geisler

02572 960 28 35

0151 546 11 282

klaus.geisler@geislerundpartner.de